Die EU-Kommission hat am 10. 07. 2014 die überarbeiteten Förderrichtlinien des Freistaats Bayern genehmigt. Mit der Förderrichtlinie will der Freistaat Bayern bis 2018 den Aufbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in ganz Bayern unterstützen. Gegenüber den bisher geltenden Förderrichtlinien ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Aus bisher 19 Verfahrensschritten werden 9 Module. Einige Schritte (z. 1. Bedarfsermittlung) entfallen komplett.
Die Beschränkung der Förderung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete entfällt. Die Kommunen können das jeweilige Fördergebiet selbst definieren.
Um den Breitbandausbau in der Gemeinde Medlingen weiter voran zu treiben, nimmt die Gemeinde am Breitbandförderprogramm teil.
Weitere Informationen zu den durchgeführten Verfahrensschritten