Die Berufsgenossenschaften haben die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Wir haben deshalb unseren Mitarbeiter Michael Wenni beauftragt, ab 01. Februar 2025 die landwirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde Medlingen mit sämtlichen Ortsteilen zu überprüfen und über die Maßnahmen der Unfallverhütung zu beraten.
Nach § 19 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) hat jeder Unternehmer die Besichtigung seines Betriebes durch unseren Beauftragten zu dulden und ihn auf sein Verlangen dabei zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
Sollte ein Unternehmer (z.B. Nebenerwerbslandwirt) zur Betriebsprüfung nicht angetroffen werden, wird der Sicherheitsberater eine Benachrichtigung überlassen.
Die Geschäftsführung, i.A. Kanjo
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau